Info-Frühstück im Stemweder Hof

am Donnerstag, 08. März 2018. Gepostet in Veranstaltungen

Vortrag zum Thema EU-Datenschutzgrundverordnung war gut besucht!

Am 15.02.18 trafen sich zahlreiche Mitglieder zu einem leckeren Frühstück im Stemweder Hof in Wehdem und informierten sich zum Thema EU-Datenschutzgrundverordnung.

 

Info-Frühstück am 15.02.2018 im Stemweder Hof

Stemwede / Wehdem (ae) - "Datenschutz geht alle an - Lästiges Übel oder gewinnbringender Vorteil für mein Unternehmen?", hieß es am Donnerstagmorgen beim ersten Unternehmertreffen des Gewerbevereins Stemwede in diesem Quartal.
Der 2. Vorsitzende des Gewerbevereins Stemwede, Michael Kutsche, begrüßte 30 Gäste aus Handel, Gewerbe und Wirtschaft im Stemweder Hof. Die informative Veranstaltung startete mit einem Vortrag zum Thema Datenschutz. Stephan Ihorst, Datenschutzbeauftragter der Firma Gamma Consulting und externer Datenschutzbeauftragter, informierte in einem halbstündigen Vortrag über die Anwendung der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung, die für Unternehmen ab dem 25.05.2018 direkt anzuwenden ist.
Datenschutz geht alle an! Denn Datenschutz schütze Personen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten vor u.a. unberechtigter Speicherung, fremder und unberechtigter Kenntnisnahme und Verwendung oder vor unsauberem Umgang mit ihren Daten im Internet. Grundsätzlich sei die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten verboten, es sei denn, spezielle Regelungen, das Gesetz oder Einwilligungen lassen es zu. Unter personenbezogenen Daten verstehe man persönliche Daten von Mitarbeitern, Bewerbern, persönliche Daten von Kunden und Lieferanten, aber auch erhobene Daten einer Videoüberwachung. Herr Ihorst machte die Unternehmer darauf aufmerksam, dass die neuen Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar anwendbar seien und viele Unternehmen noch nicht auf deren Auswirkungen vorbereitet wären.
Hohe Bußgelder und Sanktionen drohen. Laut der neuen Datenschutz-Grundverordnung sind Bußgelder und Sanktionen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des gesamten Konzernes im vorangegangenen Geschäftsjahr möglich. Unternehmen sind verpflichtet, Datenschutzpannen innerhalb von 72 Stunden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Jedes Unternehmen muss die neuen Verordnungen umsetzen. Unter bestimmten Umständen müssen Unternehmen einen (externen) Datenschutzbeauftragten "bestellen". Hier gilt u.a., dass wenn regelmäßig mindestens 10 Personen mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Unternehmen beschäftigt sind, ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist.
"Um die Anwendung der neuen Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25. Mai 2018 kommen Unternehmen nicht herum," sagte Stephan Ihorst.
Er stellte jedoch auch klar dar, dass Datenschutz viele Vorteile für Unternehmen mit sich bringe. Die neue Grundverordnung schaffe u.a. Vertrauen bei Geschäftspartnern, Kunden und den eigenen Mitarbeitern. Sie erhöhe die IT-Sicherheit und sorge für Rechtssicherheit im Unternehmen.
Der Vortrag fand bei den Mitgliedern großen Anklang und endete in einer gemütlichen Runde, in der noch während des Frühstücks angeregt über das Thema Datenschutz diskutiert wurde und Herr Ihorst weitere Fragen ausführlich beantwortete.
"Aufgrund des positiven Feedbacks der Anwesenden sind weitere informative Veranstaltungen zu aktuellen Themen, die Unternehmer in der Gemeinde Stemwede betreffen und interessieren, bereits in der Planung", sagte Adolf Ey, 1. Vorsitzender des Gewerbevereins Stemwede.

No video selected.

Bitte Kommentar schreiben

Bitte einloggen, um einen Kommentar zu schreiben.